Sachverständiger

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ermittelt den Wert - fragen Sie uns!

Verkehrswert:

Den Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln wir mit einem Wertermittlungsverfahren.

Dies ist der Wert, der sich im allgemeinen Geschäftsverkehr einstellen würde und wird durch

die Verhältnisse, die am Stichtag auf dem Immobilienmarkt herrschen, bestimmt.

Wertermittlung:

Das deutsche Sachwertverfahren ist durch die ImmoWertV in Verbindung mit der Sachwertrichtlinie und dem Baugesetzbuch stark normiert. Diese Art der Wertermittlung wird bei nicht am Mietmarkt gehandelten Immobilien (z. B. eigengenutzten Einfamilienhäusern) angewendet. Der Wert der Immobilie wird nach den Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungskosten (Sachwert) bemessen. Das Sachwertverfahren wendet man bei eigengenutzten Objekten wie Eigentumswohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern an.

Grundsätzlich wird ermittelt, welche Kosten bei einem Neubau (Ersatz) des Objektes entstehen würden. Ganz explizit sind hier nicht „Rekonstruktionskosten“ gemeint. Dann wird die Abnutzung bewertet und abgezogen. Sonstige wertbeeinflussende Umstände werden ebenfalls berücksichtigt. Das Sachwertverfahren bezieht sich meist auf die baulichen Anlagen, der Wert des Grund und Bodens wird im Vergleichswertverfahren bestimmt.


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